Steuerinformationen Oktober 2021: Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass – als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn Nachweise erbracht werden.
Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn Nachweise erbracht und (weitere) formale Voraussetzungen erfüllt werden. Die steuerlichen Spielregeln hat das Bundesfinanzministerium nun mit Schreiben vom 30.6.2021 angepasst. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit jährlich 6