Steuerinformationen für Februar 2025
Ende 2024 wurde das Steuerfortentwicklungsgesetz in „abgespeckter“ Form verkündet. Hervorzuheben sind die Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrags sowie des Kindergelds für 2025 und 2026.
Ende 2024 wurde das Steuerfortentwicklungsgesetz in „abgespeckter“ Form verkündet. Hervorzuheben sind die Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrags sowie des Kindergelds für 2025 und 2026.
IN DIESER AUSGABE:
WIRTSCHAFTSIDENTIFIKATIONSNUMMER KOMMT
BFSG – BARRIEREFREIHEITSSTÄRKUNGSGESETZ
MINIJOB & MINDESTLOHN 2025
DER COUNTDOWN ZUR E-RECHNUNGSPFLICHT
FORDERUNGEN SICHERN MIT EINEM LÄCHELN
TIPPS FÜR DIE GELUNGENE TESTAMENTSGESTALTUNG
ERFOLGSFAKTOR UNTERNEHMENSPLANUNG
DOWNLOAD: SteuerLOTSE Januar (PDF 507 KB)
Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der Erblasser zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, erhöhen als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass. Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs enthält aber auch einen positiven Teil: Im Gegenzug sind nämlich die Bestattungskosten in vollem Umfang als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen.
Bei vielen Gesetzgebungsverfahren geht es in die entscheidende Phase. So hat der Bundestag am 18.10.2024 das umfangreiche Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Dem Gesetz wurde am 22.11.2024 durch den Bundesrat zugestimmt.
Für alle Steuerpflichtigen / Für Vermieter / Für Kapitalanleger / Für Unternehmer / Für GmbH-Geschäftsführer / Für GmbH-Gesellschafter / Für Arbeitgeber / Für Arbeitnehmer
Die aktuelle Rechtsprechung des Finanzgerichts Niedersachsen macht auf eine Steuerfalle bei der vorweggenommenen Erbfolge aufmerksam: Überträgt der Steuerpflichtige schenkweise einen Miteigentumsanteil an einem Vermietungsobjekt, ohne auch die Finanzierungsdarlehen anteilig zu übertragen, kann er die Schuldzinsen nur noch anteilig entsprechend seinem verbliebenen Miteigentumsanteil abziehen.
Sehr geehrte Mandanten, unsere Büros in Babenhausen und Darmstadt sind am Dienstag, den 12. November 2024 wegen einer Fortbildungsmaßnahme geschlossen. Wir danken für Ihr Verständnis. Ihr Steuerberatungsteam Blickhan & Partnergötz, blickhan & collegen
Man hört es in aller Munde und im Fernsehen sieht man es sogar in der Werbung:
die E-Rechnung kommt und zwar schon zum 01.01.2025.
Was genau das für Sie bedeutet, können Sie im folgenden „Frage & Antwort“-Katalog nachlesen …
Spätestens ab 2025 müssen Banken bei Währungsgewinnen aus verzinslichen Fremdwährungskonten Abgeltungsteuer i. H. von 25 % einbehalten und dies in der Jahressteuerbescheinigung ausweisen. Die Zeit, als solche Konten oft „unter dem Radar“ des Finanzamts liefen, ist damit vorbei.
IN DIESER AUSGABE: ACHT STEUERSPARTIPPS ZUM JAHRESENDE 2024INVENTUR: ZÄHLEN, WIEGEN, MESSENKIRA, ÜBERNEHMEN SIE!PRAGMATISCHES WOCHEN-CONTROLLINGWER SEIN UNTERNEHMEN LIEBT, DER PLANTUNTERNEHMERISCHE RESILIENZ DOWNLOAD: SteuerLOTSE Oktober (PDF 445 KB)
Für die Einspruchsfrist kommt es darauf an, wann ein Steuerbescheid bekannt gegeben wurde. Ab 2025 gelten Bescheide als am vierten Tag nach deren Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (bisher sind es drei Tage). Die im Entwurf zum Postrechtsmodernisierungsgesetz vorgesehene Bekanntgabe an Samstagen wurde aber nicht umgesetzt.
Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird dazu führen, dass Unternehmen ihre Prozesse neu strukturieren müssen. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein Anwendungsschreiben im Entwurf veröffentlicht. Das finale Schreiben ist für den Beginn des 4. Quartals 2024 anvisiert. Dennoch sollten sich Unternehmen bereits jetzt mit der Umstellung befassen.