Steuerinformationen März 2022: Bonuszahlungen der Krankenkassen: 150 EUR bleiben „steuerfrei“
Der von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a Sozialgesetzbuch(SGB) V gewährte Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten kann eine die Sonderausgaben mindernde Beitragserstattung darstellen. Da die Abgrenzung oft schwierig ist, hat das Bundesfinanzministerium nun eine Vereinfachung geschaffen: Bonusleistungen bis zur Höhe von 150 EUR pro versicherte Person stellen Leistungen