Steuerinformationen Oktober 2021: Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass – als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn Nachweise erbracht werden.

Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn Nachweise erbracht und (weitere) formale Voraussetzungen erfüllt werden. Die steuerlichen Spielregeln hat das Bundesfinanzministerium nun mit Schreiben vom 30.6.2021 angepasst.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit jährlich 6 % ist ab 2014 verfassungswidrig. Der Gesetzgeber muss bis zum 31.7.2022 eine Neuregelung treffen, die sich rückwirkend auf alle Verzinsungszeiträume ab 2019 erstreckt.
  • Frohe Kunde vom Bundesfinanzhof: Der Gewinn aus dem Verkauf eines selbstgenutzten Wohneigentums ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden.
  • Der Vorsteuerabzug bei nicht nur unternehmerisch genutzten Gegenständen (z. B. Fotovoltaikanlagen) erfordert eine zeitnahe Zuordnung zum Unternehmensvermögen. Wurde die Zuordnung bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht dokumentiert, ist sie spätestens bis zur gesetzlichen Abgabefrist für Steuererklärungen gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Durch die verlängerten Abgabefristen für 2020 gilt hier der 1.11. bzw. der 2.11.2021.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2021. Viel Spaß beim Lesen!

DOWNLOAD: Steuerinformationen Oktober 2021 (PDF 432 KB)

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 10/2021:

Alle Steuerzahler
Steuernachzahlungen und -erstattungen: 6 % Zinsen sind verfassungswidrig
Keine Spekulationssteuer bei Verkauf der selbstgenutzten Immobilie mit Arbeitszimmer
Doppelbesteuerung der Renten: Verfassungsbeschwerden eingelegt

Freiberufler und Gewerbetreibende
Neues Schreiben der Finanzverwaltung zur Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen
Rendering-Leistungen von Architekten unterliegen nicht der Gewerbesteuer

Umsatzsteuerzahler
Vorsteuerabzug: Frist für Zuordnung endet Anfang November 2021
Parkplatzvermietung an Wohnungsmieter ist umsatzsteuerfrei

Arbeitgeber
Dienstwagenbesteuerung: Rückwirkender Wechsel der Bewertungsmethode

Arbeitnehmer
Beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld ist steuerpflichtig

Abschließende Hinweise
Broschüre „Vereine & Steuern“ neu aufgelegt
Merkblätter zum Kindergeld 2021
Verzugszinsen
Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 10/2021