Steuerinformationen: Sonderausgabe 01/2023
Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 01/2023: (Häusliches) Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale: Neue Spielregeln beim steuerlichen Abzug der Aufwendungen DOWNLOAD: Sonderausgabe 01/2023 (PDF 70 KB)
Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 01/2023: (Häusliches) Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale: Neue Spielregeln beim steuerlichen Abzug der Aufwendungen DOWNLOAD: Sonderausgabe 01/2023 (PDF 70 KB)
Studierende und Fachschüler erhalten eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 200 EUR. Da die hierfür eigens entwickelte Onlineplattform nun endlich fertiggestellt ist, kann die EPP beantragt werden. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai
IN DIESER AUSGABE: FÜNF WISSENSWERTE STEUERÄNDERUNGEN AB 2023ZEHN SPIELREGELN BEI INNERGEMEINSCHAFTLICHEN FERNVERKÄUFENAMAZON BUSINESS FÜR B2B-KUNDENCHATGPT: FERTIGGERICHT ODER SELBST GEKOCHT?FRÜHRENTNER BESCHÄFTIGENMITARBEITER 55+ | ÜBERSEHENE FACHKRÄFTEGENERATION?DER GUTE RUF DES UNTERNEHMENS DOWNLOAD: SteuerLOTSE April 2023 (PDF 494KB)
Der Bundesfinanzhof hat folgende Gestaltung zugelassen: Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon von dem Arbeitnehmer zu einem unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und es dem Arbeitnehmer unmittelbar danach wieder zur privaten Nutzung überlässt.
Positive Steueränderungen gibt es für Alleinerziehende: Zum einen wurde der Grundentlastungsbetrag mit Wirkung ab 2023 um 252 EUR auf 4.260 EUR pro Jahr erhöht. Zudem hat das Bundesfinanzministerium die positive Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs umgesetzt, wonach der Entlastungsbetrag grundsätzlich auch im Jahr der Eheschließung oder Trennung zeitanteilig beansprucht werden kann. Darüber
IN DIESER AUSGABE:PHOTOVOLTAIKANLAGEN: ÄNDERUNGEN AB 2023HEY BOSS, ICH BRAUCH MEHR GELDHEY BANK, ICH BRAUCH MEHR GELDRISIKOMANAGEMENT – ODER DER SCHMERZ DES KLEINEN ZEHSWERTE ALS ORIENTIERUNGDER WINTER NAHT – RESILIENZ-KOMPETENZ DOWNLOAD: SteuerLOTSE Januar 2023 (PDF 4MB)
Für die gestiegenen Energiekosten erhalten nun auch Studierende und Fachschüler eine Einmalzahlung von 200 EUR – allerdings nur auf Antrag. Dieser soll über eine digitale Plattform erfolgen, die derzeit gemeinsam von Bund und Ländern entwickelt wird. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Diese und weitere interessante
Liebe Mandanten, wir passen unsere Öffnungszeiten für unsere Büros in Babenhausen und Darmstadt ab dem 1. März 2023 wie folgt an: Babenhausen:Montag und Mittwoch: 8:00 Uhr bis 17:00 UhrDienstag und Donnerstag: 8:00 Uhr bis 18:00 UhrFreitag: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr Darmstadt:Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 17:00 UhrFreitag: 8:00
In dieser Ausgabe: A. INFORMATIONEN FÜR ARBEITNEHMER UND STEUERZAHLER B. INFORMATIONEN FÜR UNTERNEHMER, FREIBERUFLER, ARBEITGEBER C. INFORMATIONEN RUND UM KAPITALGESELLSCHAFTEN DOWNLOAD: Steuerausblick 2023 (PDF 1MB)
Das Jahressteuergesetz 2022 ist auf der Zielgeraden. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag muss nun noch der Bundesrat zustimmen, damit zahlreiche steuerliche Änderungen (z. B. beim häuslichen Arbeitszimmer und bei Photovoltaikanlagen) in Kraft treten können. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Diese und weitere interessante Informationen
Liebe Mandanten, unsere Büros bleiben ab Dienstag, den 27. Dezember 2022 bis Freitag, den 30. Dezember 2022 in Babenhausen und Darmstadt geschlossen. Wir stehen Ihnen ab Montag, den 02. Januar 2023 gerne wieder tatkräftig zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit, ein wenig Entspannung und einen guten Start
Sofern Arbeitgeber einige Spielregeln beachten, können sie ihren Beschäftigten seit dem 26.10.2022 einen Betrag bis zu 3.000 EUR steuer- und abgabenfrei gewähren (sogenannte Inflationsausgleichsprämie). Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Die Regelungen der Grundbesitzbewertung sollen durch das Jahressteuergesetz 2022 zum Teil angepasst werden. Da für die