Steuerinformationen Juli 2023: Haushaltsnahe Dienstleistungen – Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe nicht begünstigt

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (20 % der Aufwendungen, maximal 4.000 EUR) kann für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden, wenn dieses im Notfall nur den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt. Diese steuerzahlerunfreundliche Entscheidung kommt vom Bundesfinanzhof.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Deutlich positiver ist, dass neben dem Vorerben auch der Nacherbe den Pauschbetrag für Erbfallkosten (z. B. Bestattungskosten) in Höhe von 10.300 EUR in Anspruch nehmen kann. Nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs setzt der Abzug des Pauschbetrags nicht den Nachweis voraus, dass tatsächlich Kosten angefallen sind.
  • Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster sind die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte. Somit scheidet eine ermäßigte Besteuerung aus.
  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften“ vorgelegt. Der Entwurf enthält Vorgaben zur elektronischen Aufzeichnung der Arbeitszeit der Arbeitnehmer.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juli 2023. Viel Spaß beim Lesen!

DOWNLOAD: Steuerinformationen Juli 2023 (PDF 424 KB)

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 07/2023:

Alle Steuerzahler
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe nicht begünstigt Erbfallkostenpauschale auch für Nacherben
Steuerliche Grenzwerte: Unterscheidung zwischen Brutto- und Nettowert

Vermieter
DSGVO: Darf das Finanzamt Unterlagen mit personenbezogenen Daten anfordern?

Kapitalanleger
Höhere Zinsen: Eventuell Freistellungsaufträge anpassen

Freiberufler und Gewerbetreibende
Corona-Hilfen sind nicht ermäßigt zu besteuern
Homepage: Keine Nutzungsdauer von einem Jahr

Umsatzsteuerzahler
Vorsteuervergütungsverfahren: Anträge bis 30.9.2023 stellen
Entnahme von „alten“ Photovoltaikanlagen aus dem Unternehmensvermögen

Arbeitgeber
Reform des Arbeitszeitgesetzes: Elektronische Zeiterfassung für Beschäftigte in der Pipeline
Kein Minijob und Hauptjob beim gleichen Arbeitgeber

Arbeitnehmer
Aufwendungen für unangemessene Feiern sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig

Abschließende Hinweise
Förderkompass 2023: Die Programme des BAFA auf einen Blick
Verzugszinsen
Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 07/2023