Steuerinformationen April 2021: Das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz
Das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz ist in trockenen Tüchern. Das Gesetz enthält einen Kinderbonus, eine Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes (7 %) für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen sowie einen erweiterten Verlustrücktrag. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich auf eine steuerliche Entlastung für
 
								 
															 
															