Außerordentliche Wirtschaftshilfe: „Novemberhilfe“

Allgemeines

Am 28.10.2020 hatte die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) einen „Teil-Lockdown“ beschlossen. Die auf Grundlage dieses Beschlusses erlassenen Schließungsverordnungen der Länder führen in einigen Branchen zur Einstellung des Geschäftsbetriebs während des gesamten Monats November 2020.
Zur Existenzsicherung der betroffenen Unternehmen wird eine Außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) eingerichtet. Hierzu liegen mittlerweile Pressemitteilungen des Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministeriums vom 05.11.2020 und vom 12.11.2020 sowie eine FAQ-Liste des Bundesfinanzministeriums vom 05.11.2020 vor.

Anträge auf „Novemberhilfe“ sollen nunmehr voraussichtlich seit dem 25.11.2020 gestellt werden können.

Wichtige Informationen finden Sie hier!

DOWNLOAD: Corona Novemberhilfe 2020 (PDF 582KB)

Inhaltsverzeichnis zur Novemberhilfe 2020:
  1. Ziel des Programms
  2. Wer ist antragsberechtigt?
  3. Höhe der „Novemberhilfe“
  4. Anrechnung erhaltener Leistungen und erzielter Umsätze
  5. Beispiele zur Förderhöhe
  6. Antragsverfahren
  7. Steuerliche Behandlung
  8. Handlungsbedarf
  9. Weitere Informationen