Steuerinformationen Oktober 2021: Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass – als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn Nachweise erbracht werden.
Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn Nachweise erbracht und (weitere) formale Voraussetzungen erfüllt werden. Die steuerlichen Spielregeln hat das Bundesfinanzministerium