Aktuelle Meldung

Steuerinformationen Februar 2024: Unsicherheiten bei der Grunderwerbsteuer sind beseitigt

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts wurde das Recht der Personengesellschaften mit Wirkung zum 1.1.2024 reformiert. Dadurch entstanden Unsicherheiten bei der Grunderwerbsteuer, die nun aber durch das Ende 2023 verkündete Kreditzweitmarktförderungsgesetz „vom Tisch sind“. Das heißt: Die grunderwerbsteuerlichen Vergünstigungen bleiben zumindest bis Ende 2026 erhalten.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2022 endete bereits am 31.12.2023. Das Bundesamt für Justiz hat nun aber mitgeteilt, dass es vor dem 2.4.2024 kein Ordnungsgeldverfahren einleiten wird.
  • Da die Einkommensgrenzen angehoben wurden, profitieren ab 2024 mehr Steuerpflichtige von der Arbeitnehmer-Sparzulage. Zudem wurden durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung verbessert.
  • Beruflich veranlasste Umzugskosten sind Werbungskosten. Die Finanzverwaltung hat nun die Pauschalen veröffentlicht, die für Umzüge ab dem 1.3.2024 gelten.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2024. Viel Spaß beim Lesen!

DOWNLOAD: Steuerinformationen Februar 2024 (PDF 440 KB)

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 02/2024:

Alle Steuerzahler
Personengesellschaften: Unsicherheiten bei der Grunderwerbsteuer sind beseitigt
Grundfreibetrag, Unterhaltshöchstbetrag und Kinderfreibetrag sollen erhöht werden
Grundsteuerbewertung: Neue Vorschriften auch verfassungswidrig?
Schulgeld: Beitrag an Schulförderverein kann zum Sonderausgabenabzug berechtigen

Vermieter
Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau:
Neuregelungen in der Steuererklärung 2023

Freiberufler und Gewerbetreibende
Wirtschafts-Identifikationsnummer ab Herbst 2024
NRW-Überbrückungshilfe Plus ist steuerpflichtige Betriebseinnahme

Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022: Keine Ordnungsgeldverfahren bis 2.4.2024

Arbeitgeber
Private Kranken-/Pflegeversicherung: Datenaustausch zwei Jahre später als geplant
Verbesserungen bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Arbeitnehmer
Ab 2024 profitieren mehr Steuerpflichtige von der Arbeitnehmer-Sparzulage
Neue Umzugskostenpauschalen ab 1.3.2024

Abschließende Hinweise
Die Bundesregierung muss sparen: Neue Einkommensgrenzen beim Elterngeld
Verzugszinsen
Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 02/2024