Steuerinformationen September 2021: Kleine Fotovoltaikanlagen – steuerlich unbeachtliche Liebhaberei auf Antrag

Bei kleinen Fotovoltaikanlagen gewährt die Finanzverwaltung eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei auf Antrag. Die Folge der Liebhaberei auf Antrag ist, dass in allen offenen Veranlagungszeiträumen keine Gewinne versteuert werden müssen. Allerdings sind auch keine Verluste verrechenbar. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Die Auswirkungen des verheerenden Regentiefs „Bernd“ haben bundesweit zahlreiche Todesfälle verursacht und extreme Schäden an … Weiterlesen