Steuerinformationen Juni 2022: Für zusammengeballte Überstundenvergütungen gibt es eine Steuerermäßigung

Erfreuliche Nachrichten kommen vom Bundesfinanzhof. Danach sind nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Unter gewissen Voraussetzungen kann Betriebsvermögen bei der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer steuerbegünstigt übertragen werden. In der Folge müssen dann bestimmte Lohnsummen erhalten bleiben. Die … Weiterlesen