Steuerinformationen für Februar 2025
Ende 2024 wurde das Steuerfortentwicklungsgesetz in „abgespeckter“ Form verkündet. Hervorzuheben sind die Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrags sowie des Kindergelds für 2025 und 2026.
Ende 2024 wurde das Steuerfortentwicklungsgesetz in „abgespeckter“ Form verkündet. Hervorzuheben sind die Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrags sowie des Kindergelds für 2025 und 2026.
Bei vielen Gesetzgebungsverfahren geht es in die entscheidende Phase. So hat der Bundestag am 18.10.2024 das umfangreiche Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Dem Gesetz wurde am 22.11.2024 durch den Bundesrat zugestimmt.
Es wurde in der April-Ausgabe 2019 des Babenhäuser Stadtmagazins von unserem Büro berichtet: „Jahresbeginn 2019 – Neues aus dem Steuerrecht“ Zum Jahresbeginn 2019 hat der