Bei einer Scheidung ist oft auch die gemeinsame Wohnimmobilie betroffen. Und hier ist Vorsicht geboten. Denn der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Verkauf des Miteigentumsanteils an den früheren Ehepartner als privates Veräußerungsgeschäft gewertet werden kann und damit der Einkommensteuer unterliegt. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe … Weiterlesen