Steuerinformationen Mai 2023: Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler: Antrag ist endlich möglich

Studierende und Fachschüler erhalten eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 200 EUR. Da die hierfür eigens entwickelte Onlineplattform nun endlich fertiggestellt ist, kann die EPP beantragt werden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Allein das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine Gestaltung noch nicht unangemessen. Unangemessenheit liegt aber vor, wenn die Gestaltung keinem wirtschaftlichen Zweck dient. Das mussten Eltern erfahren, die ihren minderjährigen Kindern zeitlich befristet einen Nießbrauch an einem Grundstück bestellten, das langfristig bis zur Beendigung des Nießbrauchs an eine von den Eltern beherrschte GmbH vermietet ist.
  • Eine (steuermindernde) Rückstellung für Mitarbeiterboni ist auch ohne Rechtsanspruch möglich. Erforderlich ist, dass mehr Gründe für als gegen eine Inanspruchnahme sprechen.
  • Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur finanziellen Eingliederung bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft geändert. Immer noch unklar ist jedoch, ob die deutsche Handhabung rechtens ist, wonach Innenumsätze nicht besteuert werden.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2023. Viel Spaß beim Lesen!

DOWNLOAD: Steuerinformationen Mai 2023 (PDF 431 KB)

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 05/2023:

Alle Steuerzahler
Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler: Antrag ist endlich möglich Energiepreispauschale für Rentner: Keine Eintragungen in der Steuererklärung 2022
Minderjährige Kinder: Zuwendungsnießbrauch kann Gestaltungsmissbrauch sein

Kapitalanleger
Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz: Voraussichtliche Staatenaustauschliste 2023

Freiberufler und Gewerbetreibende
Pensionszusagen: Keine Rückstellung bei schädlichen Vorbehalten
Mitarbeiterboni ohne Rechtsanspruch: Rückstellung dennoch möglich

Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
Handelsregister: Geschäftsführer müssen die Einsehbarkeit ihrer Daten hinnehmen

Umsatzsteuerzahler
Organschaft: Neue Rechtsprechung zur finanziellen Eingliederung
Merkblatt für Unternehmer in der Bauwirtschaft

Arbeitnehmer
Keine Anwendung der Fahrtenbuchmethode bei Schätzung des Treibstoffverbrauchs

Abschließende Hinweise
Grundrentenzuschlag: Steuerbescheide werden automatisch korrigiert
Broschüre „Vereine & Steuern“ neu aufgelegt
Verzugszinsen
Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 05/2023