Steuerinformationen März 2023: Positive Steueränderungen für Alleinerziehende

Positive Steueränderungen gibt es für Alleinerziehende: Zum einen wurde der Grundentlastungsbetrag mit Wirkung ab 2023 um 252 EUR auf 4.260 EUR pro Jahr erhöht. Zudem hat das Bundesfinanzministerium die positive Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs umgesetzt, wonach der Entlastungsbetrag grundsätzlich auch im Jahr der Eheschließung oder Trennung zeitanteilig beansprucht werden kann.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Weniger erfreulich ist die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Solidaritätszuschlag: Denn die Richter halten die Erhebung der Ergänzungsabgabe in den Jahren 2020 und 2021 noch für verfassungsgemäß.
  • Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen eingeführt. In einem Entwurfsschreiben hat sich die Finanzverwaltung nun insbesondere mit Fragen zur unentgeltlichen Wertabgabe befasst.
  • Die Regelungen zur Anwendung des § 14c Abs. 1 Umsatzsteuergesetz werden geändert bzw. unionskonform ausgestaltet werden müssen. Denn zu der Thematik „überhöhter Umsatzsteuerausweis“ erging ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in einem österreichischen Verfahren, welches der deutschen Handhabung entgegensteht.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2023. Viel Spaß beim Lesen!

DOWNLOAD: Steuerinformationen März 2023 (PDF 431 KB)

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 03/2023:

Alle Steuerzahler
Positive Steueränderungen für Alleinerziehende
Solidaritätszuschlag in 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig
Privates Veräußerungsgeschäft: Vorherige teilweise Vermietung als Steuerfalle
Trennungsunterhalt durch unentgeltliche Überlassung einer Wohnung

Vermieter
Mieterabfindungen sind keine anschaffungsnahen Herstellungskosten

Freiberufler und Gewerbetreibende
Kassen-Nachschau: Keine hohen Hürden für den Übergang zu einer Außenprüfung Betriebsaufgabegewinn: Keine Einbeziehung eines anteiligen Kaufpreises für einen Garten

Umsatzsteuerzahler
Keine Steuerschuld für überhöhten Steuerausweis an Endverbraucher
Photovoltaikanlagen: Finanzverwaltung äußert sich zum neuen Nullsteuersatz

Arbeitgeber
Mutterschaftszuschuss aufgrund Tarifvertrag nicht steuerfrei
Pauschbeträge für berufliche Auslandsreisen ab 2023

Abschließende Hinweise
Steuerermäßigung für Abwasserentsorgung und Müllabfuhr: Revision zu spät begründet Grunderwerbsteuer: Anstieg in Hamburg und Sachsen
Verzugszinsen
Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 03/2023