Steuerinformationen Februar 2023: Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler – 200 EUR auf Antrag

Für die gestiegenen Energiekosten erhalten nun auch Studierende und Fachschüler eine Einmalzahlung von 200 EUR – allerdings nur auf Antrag. Dieser soll über eine digitale Plattform erfolgen, die derzeit gemeinsam von Bund und Ländern entwickelt wird.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Damit Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen gewisse Spielregeln eingehalten werden – und diese haben sich seit 2023 verschärft. Denn verwendet der Bewirtungsbetrieb ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion, werden weitere Anforderungen an den Bewirtungsbeleg gestellt.
  • Die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Jahren oft mit der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken und der Wahl eines geeigneten Aufteilungsmaßstabs beschäftigt. Nun hat sich auch das Bundesfinanzministerium positioniert.
  • Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld geht in die nächste Runde. Das Bundeskabinett hat die Sonderregelung per Verordnung um weitere sechs Monate bis Ende Juni 2023 verlängert.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2023. Viel Spaß beim Lesen!

DOWNLOAD: Steuerinformationen Februar 2023 (PDF 440 KB)

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 02/2023:

Alle Steuerzahler
Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler: 200 EUR auf Antrag
Jahressteuergesetz 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet
Vereine zur Förderung der Freizeitgestaltung: Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen
Energetische Gebäudesanierung: Ab 2023 keine steuerliche Förderung für Gasheizungen

Vermieter
Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für eine Mietimmobilie nach der ImmoWertV möglich

Kapitalanleger
Investmentsteuerreform: Besteuerung fiktiver Übergangsgewinne wohl rechtmäßig

Freiberufler und Gewerbetreibende
Abzug von Bewirtungsaufwendungen: Neue Anforderungen seit 2023
Neue Größenklassen als Anhaltspunkt für die Häufigkeit einer Betriebsprüfung
Erlass von Nachzahlungszinsen wegen Corona-Maßnahmen
Abzugsverbot von Schuldzinsen bei Überentnahmen: Auch Avalprovisionen gehören dazu

Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
Steuerliche Behandlung eines inkongruenten Vorabgewinnausschüttungsbeschlusses

Umsatzsteuerzahler
Verwaltungsanweisung zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken

Arbeitgeber
Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld bis 30.6.2023 verlängert

Abschließende Hinweise
Verzugszinsen
Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 02/2023