Steuerinformationen März 2022: Bonuszahlungen der Krankenkassen: 150 EUR bleiben „steuerfrei“
Der von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a Sozialgesetzbuch(SGB) V gewährte Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten kann eine die Sonderausgaben mindernde Beitragserstattung darstellen.