Aktuelle Meldung

Steuerinformationen November 2021: Kein Gestaltungsmissbrauch – Grundstücksschenkung an die Kinder vor dem Verkauf

Hat der Steuerpflichtige die Veräußerung seines Grundstücks „eingefädelt“, liegt grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch vor, wenn er das Grundstück zuvor unentgeltlich auf seine Kinder überträgt, die es dann im Anschluss verkaufen. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist der Veräußerungsgewinn in diesen Fällen bei den Kindern nach deren steuerlichen (oftmals günstigeren) Verhältnissen zu erfassen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Ein „Stimmen-Patt“ begründet keine Betriebsaufspaltung. Zudem führte der Bundesfinanzhof aus, dass dem Gesellschafter die Stimmen seines ebenfalls beteiligten minderjährigen Kindes jedenfalls dann nicht zuzurechnen sind, wenn in Bezug auf dessen Gesellschafterstellung eine Ergänzungspflegschaft besteht.
  • Dürfen Arbeitnehmer einen betrieblichen Pkw auch für Privatfahrten nutzen, müssen sie sich häufig an den Kosten beteiligen. Erfolgt eine zeitraumbezogene Zuzahlung zu den Anschaffungskosten, ist diese auf den Zeitraum, für den sie geleistet wird, gleichmäßig zu verteilen. Damit hat der Bundesfinanzhof der anderslautenden Ansicht der Finanzverwaltung eine Absage erteilt.
  • Müssen Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte typischerweise arbeitstäglich von der Wohnung zu einem Arbeitgeber-Sammelpunkt fahren, wird für diese Fahrtkosten nur die Entfernungspauschale gewährt. Bislang war strittig, wann ein solcher Sammelpunkt vorliegt. Der Bundesfinanzhof hat nun für (mehr) Klarheit gesorgt.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2021. Viel Spaß beim Lesen!

DOWNLOAD: Steuerinformationen November 2021 (PDF 426 KB)

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 11/2021:

Alle Steuerzahler
Kein Gestaltungsmissbrauch: Grundstücksschenkung an die Kinder vor dem Verkauf
Spendenabzug bei zweckgebundener Zuwendung
Wieder Betrugs-E-Mails im Umlauf

Freiberufler und Gewerbetreibende
Keine Betriebsaufspaltung bei einem „Stimmen-Patt“
Kein steuerfreier Sanierungsgewinn: Erlass der Forderung aus eigennützigem Interesse
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten auch bei geringer Bedeutung zu bilden
Fahrtenbuch bei kleineren Mängeln nicht zu verwerfen
Abzugsverbot von Schuldzinsen bei Überentnahmen: Avalzinsen gehören dazu

Umsatzsteuerzahler
Zur Umsatzsteuerpflicht von physiotherapeutischen Leistungen
Pauschalangebot einer Fremdenpension: Regelsteuersatz für Frühstücksleistungen

Arbeitgeber
Zeitraumbezogene Zuzahlung für einen auch privat genutzten betrieblichen Pkw

Arbeitnehmer
Fahrten zum Sammelpunkt: In diesen Fällen gilt die Entfernungspauschale
Das häusliche Arbeitszimmer in Coronazeiten

Abschließende Hinweise
Verzugszinsen
Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 11/2021