Steuerpflichtige, die ihre Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzen, können ab dem Veranlagungszeitraum 2020 eine Steuerermäßigung für durchgeführte energetische Maßnahmen beantragen. Zu Einzelfragen hat das Bundesfinanzministerium nun in einem Anwendungsschreiben Stellung bezogen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Bei einem Auslands(praxis)semester wird an der ausländischen Hochschule keine erste Tätigkeitsstätte begründet, sodass hierdurch verursachte Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten abzugsfähig sein können. Dies hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden.
- Veräußert der Erbe das Familienheim innerhalb von zehn Jahren, entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn der Auszug auf ärztlichen Rat hin wegen einer Depressionserkrankung erfolgte. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster ist der Erbe in diesem Fall nicht aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung gehindert.
- Vom Bundesfinanzhof gibt es schlechte Nachrichten für Postzusteller und Rettungsassistenten. Denn beide Arbeitnehmergruppen haben grundsätzlich eine erste Tätigkeitsstätte. Damit ist der Kostenabzug auf die Entfernungspauschale beschränkt.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2021. Viel Spaß beim Lesen!
DOWNLOAD: Steuerinformationen März 2021 (PDF 423 KB)
Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 03/2021:
Alle Steuerzahler
Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung bei energetischen Gebäudesanierungen
Familienheim: Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung bei krankheitsbedingtem Auszug
Verpflegungsmehraufwand und Unterkunftskosten bei Auslands(praxis)semestern
Steuerermäßigung für Hausnotrufsystem in eigener Wohnung
Vermieter
Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Aufwendungen vor dem Erwerb zählen nicht
Corona-Krise: Erfreuliche Verwaltungsmeinung bei ausbleibenden Mieteinnahmen
Freiberufler und Gewerbetreibende
Richtsatzsammlung für 2019 veröffentlicht
Umsatzsteuerzahler
Corona-Krise: Herabsetzung der Sondervorauszahlung 2021 auf 0 EUR möglich!
Arbeitgeber
Berufliche Auslandsreisen: Neue Pauschbeträge ab 1.1.2021
Arbeitgeberleistungen: Kostenübernahme für Corona-Tests ist kein Arbeitslohn
Arbeitnehmer
Postzusteller und Rettungsassistenten haben eine erste Tätigkeitsstätte
Kinderbetreuung: Mindert ein Arbeitgeberzuschuss den Sonderausgabenabzug?
Abschließende Hinweise
Verzugszinsen
Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 03/2021