Steuerinformationen März 2021: Steuerermäßigung für durchgeführte energetische Maßnahmen bei Eigenheim-Nutzung
Steuerpflichtige, die ihre Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzen, können ab dem Veranlagungszeitraum 2020 eine Steuerermäßigung für durchgeführte energetische Maßnahmen beantragen. Zu Einzelfragen hat das Bundesfinanzministerium