Aktuelle Meldung

Steuerinformationen Juni 2019: Kein privates Veräußerungsgeschäft bei kurzer Vermietung nach langjähriger Eigennutzung

Bereits vor mehr als 10 Jahren wurde durch das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ das Eigenkapitalersatzrecht aufgehoben. Und endlich gibt es erste Entscheidungen zur steuerlichen Berücksichtigung ausgefallener Finanzierungshilfen eines GmbH-Gesellschafters, in denen der Bundesfinanzhof eine Neuorientierung vorgenommen hat. Dieser Rechtsprechung hat sich die Finanzverwaltung nun angeschlossen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Tragen Eltern wegen einer Unterhaltsverpflichtung die Krankenversicherungsbeiträge ihres Kindes, können sie diese mitunter als eigene Beiträge steuermindernd absetzen. Der Bundesfinanzhof hatte die Hürden für diese steuerzahlergünstige Gestaltung in 2018 deutlich erhöht, was die Finanzverwaltung nun aber abgelehnt hat.
  • Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung einer langjährig zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung auch dann nicht der Einkommensteuer, wenn sie vor der Veräußerung kurzzeitig vermietet wurde.
  • Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter sind auch zu berücksichtigen, wenn die Einnahmen den Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 2.400 EUR pro Jahr nicht übersteigen. Dies setzt aber voraus, dass der Übungsleiter eine Gewinnerzielungsabsicht hat.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2019. Viel Spaß beim Lesen!

DOWNLOAD: Steuerinformationen Juni 2019 (PDF 429 KB)

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 06/2019:

Alle Steuerzahler
KV-Beiträge des Kindes als Sonderausgaben der Eltern: Günstige Verwaltungssicht bleibt
Kein privates Veräußerungsgeschäft bei kurzer Vermietung nach langjähriger Eigennutzung
Zum Spendenabzug bei Schenkung unter Ehegatten mit Spendenauflage

Freiberufler und Gewerbetreibende
Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter: Verluste sind grundsätzlich abziehbar
Pkw-Privatnutzung: Besondere Herstellerliste für Listenpreis nicht maßgebend

Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
Verwaltung äußert sich zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung

Personengesellschaften und deren Gesellschafter Grundstücksunternehmen: Positive Entscheidung zur Gewerbesteuer-Kürzung

Umsatzsteuerzahler
Pflanzenlieferungen für eine neue Gartenanlage mit 19 % zu versteuern Vorsteuervergütungsverfahren: Anträge bis 30.9.2019 stellen

Arbeitgeber
Sensibilisierungswoche führt zu Arbeitslohn
Praktikum mit Unterbrechung: Kein Anspruch auf Mindestlohn

Abschließende Hinweise
Verzugszinsen
Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 06/2019