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Steuerinformationen Sonderausgabe: Verfahrensdokumentation ist Pflicht für alle Unternehmer!

Wollen Unternehmen in Betriebsprüfungen keine Hinzuschätzungen riskieren, müssen sie eine Verfahrensdokumentation vorlegen können, die grundsätzlich aus einer allgemeinen Beschreibung, einer Anwender-, einer technischen System- und einer Betriebsdokumentation besteht. Die Sonderausgabe zeigt, welche Informationen enthalten sein müssen und was wie dokumentiert werden muss.Viel Spaß beim Lesen!

Bei der erstmaligen Anlage der Verfahrensdokumentation und auch bei den folgenden Aktualisierungen helfen wir Ihnen gerne – sprechen Sie uns gerne hierzu an.

DOWNLOAD: Sonderausgabe Verfahrensdokumentation (PDF 60Kb)

 

Inhaltsverzeichnis der Sonderausgabe 01/2018

Eine Verfahrensdokumentation ist keine Kür, sondern Pflicht!
  • Vorbemerkungen
  • Mitarbeiter in die Erstellung einbeziehen
  • Wesentliche Bestandteile einer Verfahrensdokumentation
  • Internes Kontrollsystem
  • Zeitrahmen der Einführung einer Verfahrensdokumentation
  • Eine schriftliche Verfahrensdokumentation fehlt – was tun?
  • Fehlende oder ungenügende Verfahrensdokumentation
  • Rückwirkende Erstellung und Versionierung
  • Die Verfahrensdokumentation muss wahr sein
  • Muster-Verfahrensdokumentation