Bei kleinen Fotovoltaikanlagen gewährt die Finanzverwaltung eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei auf Antrag. Die Folge der Liebhaberei auf Antrag ist, dass in allen offenen Veranlagungszeiträumen keine Gewinne versteuert werden müssen. Allerdings sind auch keine Verluste verrechenbar. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Die Auswirkungen des verheerenden Regentiefs „Bernd“ haben bundesweit zahlreiche Todesfälle verursacht und extreme Schäden an … Weiterlesen
Kanzlei-Information: Ab 1. September 2021 gelten geänderte Öffnungszeiten
Sehr geehrte Mandanten, ab dem 01. September 2021 gelten wieder unsere üblichen Bürozeiten: Montag und Mittwoch: 8:00 Uhr bis 17:00 UhrDienstag und Donnerstag: 8:00 Uhr bis 18:00 UhrFreitag: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Ihr SteuerberatungsteamBlickhan & Partner götz, blickhan & collegen