Mai 2012
02.05.2012
Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Fahrten zwischen der Wohnung und einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung in voller Höhe (wie Dienstreisen) und nicht nur in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen werden können. Unternehmer sollten beachten, dass sie allein mit der Aufbewahrung einer Archivierungs-CD, die anhand der Daten des Lieferanten erstellt worden ist, nicht ihre gesetzlichen Aufbewahrungspflichten erfüllen.

