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01.12.2011
Absetzbare Werbungskosten für Erststudium und erstmalige Berufsausbildung - Gestzgeber plant "Nichtanendungsgesetz" --> Steuerinformationen 12/2011
Aus den Steuerinformationen für den Monat Dezember 2011
Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind die Aufwendungen für das Erststudium im Anschluss an den Schulabschluss sowie für eine erstmalige Berufsausbildung grundsätzlich als Werbungskosten absetzbar, was im Gegensatz zum bisherigen Sonderausgabenabzug regelmäßig erhebliche steuerliche Vorteile mit sich bringt. Die Freude über diese Rechtsprechung dürfte aber vermutlich nicht lange währen, denn der Gesetzgeber plant ein „Nichtanwendungsgesetz“.
Unternehmer dürfte interessieren, dass die Finanzverwaltung in Betriebsprüfungen immer häufiger statistisch-mathematische Verfahren, wie den Chi-Quadrat-Test einsetzt. Ein auffälliger Chi-Quadrat-Test allein berechtigt aber noch nicht zur Schätzung eines höheren Umsatzes, wenn keine weiteren Mängel der Buchführung gegeben sind.
Für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass der Bundesrat die Aufhebung des ELENA-Verfahrens (Elektronischer Entgeltnachweis) gebilligt hat. Damit ist der Weg frei, um das ELENA-Verfahren noch vor Jahresende einzustellen.
Für Arbeitnehmer dürfte es von Interesse sein, dass beim Bundesfinanzhof ein Musterverfahren zur Firmenwagenbesteuerung anhängig ist. Gestritten wird über die Frage, ob
der Bruttoneuwagenlistenpreis der geeignete Maßstab zur Erfassung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung ist.
Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.
Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 12/2011:
Alle Steuerzahler:
· Erststudium: Günstige Rechtsprechung soll ausgehebelt werden
· Koalition einigt sich auf Steuerentlastungen ab 2013
· Neue Ländergruppeneinteilung ab 2012
Vermieter:
· Untervermietung: Kein Werbungskostenabzug für Leerstandszeiten
Freiberufler und Gewerbetreibende:
· Auffälliger Chi-Quadrat-Test allein reicht nicht für Zuschätzung aus
· Rückstellungen: Für Nachbetreuung von Versicherungsverträgen
· Wohnungsbauunternehmen: Fotovoltaikanlagen gefährden Steuervorteile
Umsatzsteuerzahler:
· Umsatzsteuer auf physiotherapeutische Anschlussbehandlungen ab 2012
· Vorsteuerabzug: Installation einer Fotovoltaikanlage
· Ermäßigter Steuersatz: Verkauf von Popcorn und Nachos in Kinos
Arbeitgeber:
· ELENA-Verfahren wird abgeschafft
· Elektronische Lohnsteuerkarte: Starttermin verzögert sich erneut
· Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: Auch 2012 erfolgt kein Sozialausgleich
· Sachbezugswerte für 2012 liegen im Entwurf vor
Arbeitnehmer:
· Firmenwagenbesteuerung: Nun ist der Bundesfinanzhof am Zug
Abschließende Hinweise:
· Für Eltern: Beiträge zur Krankenversicherung eines Kindes
· Besuchsfahrten zum Kind führen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen
· Nordrhein-Westfalen erhöht Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % auf 5 %
· Verzugszinsen
· Steuertermine im Monat Dezember 2011
Zu den Steuerinformationen für den Monat Dezember 2011
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Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind die Aufwendungen für das Erststudium im Anschluss an den Schulabschluss sowie für eine erstmalige Berufsausbildung grundsätzlich als Werbungskosten absetzbar, was im Gegensatz zum bisherigen Sonderausgabenabzug regelmäßig erhebliche steuerliche Vorteile mit sich bringt. Die Freude über diese Rechtsprechung dürfte aber vermutlich nicht lange währen, denn der Gesetzgeber plant ein „Nichtanwendungsgesetz“.
Unternehmer dürfte interessieren, dass die Finanzverwaltung in Betriebsprüfungen immer häufiger statistisch-mathematische Verfahren, wie den Chi-Quadrat-Test einsetzt. Ein auffälliger Chi-Quadrat-Test allein berechtigt aber noch nicht zur Schätzung eines höheren Umsatzes, wenn keine weiteren Mängel der Buchführung gegeben sind.
Für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass der Bundesrat die Aufhebung des ELENA-Verfahrens (Elektronischer Entgeltnachweis) gebilligt hat. Damit ist der Weg frei, um das ELENA-Verfahren noch vor Jahresende einzustellen.
Für Arbeitnehmer dürfte es von Interesse sein, dass beim Bundesfinanzhof ein Musterverfahren zur Firmenwagenbesteuerung anhängig ist. Gestritten wird über die Frage, ob
der Bruttoneuwagenlistenpreis der geeignete Maßstab zur Erfassung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung ist.
Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.
Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 12/2011:
Alle Steuerzahler:
· Erststudium: Günstige Rechtsprechung soll ausgehebelt werden
· Koalition einigt sich auf Steuerentlastungen ab 2013
· Neue Ländergruppeneinteilung ab 2012
Vermieter:
· Untervermietung: Kein Werbungskostenabzug für Leerstandszeiten
Freiberufler und Gewerbetreibende:
· Auffälliger Chi-Quadrat-Test allein reicht nicht für Zuschätzung aus
· Rückstellungen: Für Nachbetreuung von Versicherungsverträgen
· Wohnungsbauunternehmen: Fotovoltaikanlagen gefährden Steuervorteile
Umsatzsteuerzahler:
· Umsatzsteuer auf physiotherapeutische Anschlussbehandlungen ab 2012
· Vorsteuerabzug: Installation einer Fotovoltaikanlage
· Ermäßigter Steuersatz: Verkauf von Popcorn und Nachos in Kinos
Arbeitgeber:
· ELENA-Verfahren wird abgeschafft
· Elektronische Lohnsteuerkarte: Starttermin verzögert sich erneut
· Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: Auch 2012 erfolgt kein Sozialausgleich
· Sachbezugswerte für 2012 liegen im Entwurf vor
Arbeitnehmer:
· Firmenwagenbesteuerung: Nun ist der Bundesfinanzhof am Zug
Abschließende Hinweise:
· Für Eltern: Beiträge zur Krankenversicherung eines Kindes
· Besuchsfahrten zum Kind führen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen
· Nordrhein-Westfalen erhöht Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % auf 5 %
· Verzugszinsen
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